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Wählerverzeichnis für die Europawahl berichtigen lassen
[Nr.99128021062000 ]
Teaser
Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl falsche Angaben enthält, können Sie diese korrigieren lassen.
Verfahrensablauf
Das Wählerverzeichnis für die Europawahl lassen Sie
folgendermaßen berichtigen:
- Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
- Sie legen Einspruch ein und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel.
- Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid. Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben