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Wählerverzeichnis für die Europawahl berichtigen lassen
[Nr.99128021062000 ]

Teaser

Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl falsche Angaben enthält, können Sie diese korrigieren lassen.

Verfahrensablauf

Das Wählerverzeichnis für die Europawahl lassen Sie
folgendermaßen berichtigen:

  • Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
  • Sie legen Einspruch ein und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel.
  • Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid. Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben