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Wählerverzeichnis für die Europawahl einsehen
[Nr.99128021109000 ]

Teaser

Sie können das Wählerverzeichnis zur Europawahl einsehen.

Verfahrensablauf

Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
folgendermaßen ein:

  • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
  • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
  • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das  Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes.

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie während der Einsichtsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Gemeindebehörde Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.