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Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl berichtigen lassen
[Nr.99128018062000 ]

Teaser

Sie erfahren Näheres zur Berichtigung des Wählerverzeichnisses zur Kommunalwahl.

Verfahrensablauf

Die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zur Kommunalwahl läuft folgendermaßen ab:

  • Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
  • Sie stellen einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel.
  • Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid. Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann nur im Wahlprüfungsverfahren vorgegangen werden .

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben