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WHO-Zertifikat für die Ausfuhr von Arzneimitteln zur Anwendung bei Menschen ohne Zulassung im Ausfuhrland beantragen
[Nr.99005105012000, 99005105012001 ]

Teaser

Für die Ausfuhr eines in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimittels zur Anwendung bei Menschen in einen Staat außerhalb der EU benötigen Sie ein WHO-Zertifikat.

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein WHO-Zertifikat beantragen möchten, müssen Sie die Vorgaben der zuständigen Landesbehörde beachten.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben