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Was erledige ich wo?

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Waffenschein beantragen
[Nr.99089122001000 ]

Verfahrensablauf

Den Waffenschein können Sie schriftlich oder online beantragen.

Wenn Sie den Waffenschein schriftlich beantragen wollen:

  • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
  • Sie schicken das unterschriebene Formular und die Unterlagen, zum Beispiel Waffenbesitzkarte per Post an die zuständige Waffenbehörde.
  • Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen und den Antrag abgeben.

Wenn Sie den Waffenschein online beantragen wollen:

  • Sie reichen den Antrag über den OnlineService der zuständigen Waffenbehörde ein.

Die Waffenbesitzkarte oder den Jagdschein müssen Sie per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Teaser

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen Waffenschein beantragen.

Ansprechpunkt

Lokale Waffenbehörde (Kommune)

Zuständige Stelle

Lokale Waffenbehörde (Kommune)

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben