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Wahlrecht für Unternehmen mit Sitz in der EU zur Besteuerung von Waren im Mini-One-Stop-Shop (M1SS) beantragen
[Nr.99102089058000 ]

Teaser

Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) erbringen, können Sie die Umsätze daraus zentral mit dem Besteuerungsverfahren Mini-One-Stop-Shop (M1SS) erklären und versteuern.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Steuererklärung im Verfahren Mini-One-Stop-Shop elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) abgeben.

  • Um am Verfahren Mini-One-Stop-Shop teilnehmen zu können, melden Sie sich im BOP an. Das Formular finden Sie, wenn Sie die Rubrik »Formulare & Leistungen / Alle Formulare« und danach das Verfahren »Mini-One-Stop-Shop« auswählen. Die Teilnahme gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).
    • Hinweis: Wenn die Ausnahmeregelung auf Sie zutrifft, Sie diese aber nicht nutzen wollen, müssen Sie vor der Registrierung für das Verfahren Ihren Verzicht auf die Ausnahmeregelung gegenüber Ihrem Finanzamt erklären.
  • Nach erfolgreicher Beantragung des Verfahrens können Sie online Ihre Steuererklärungen einreichen. Das Formular finden Sie, wenn Sie die Rubrik »Formulare & Leistungen / Alle Formulare« und danach das Verfahren »Mini-One-Stop-Shop« auswählen.
  • Zusammen mit der Abgabe der Steuererklärung müssen Sie die erklärten Steuerbeträge auf das Bankkonto der Bundeskasse Trier Sonderkonto EU/USt überweisen. 

Hinweis:
Sofern Sie bereits über ein EOP-Zertifikat verfügen, entfällt der vorgenannte Registrierungsprozess für das BOP.

Sie können ab dem ersten Tag des Kalendervierteljahres, das auf den Antrag zur Registrierung im BOP folgt, am Verfahren teilnehmen.
 

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben