Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Wahlrecht für außerhalb der Europäischen Union (EU) ansässige Unternehmer, innerhalb der EU erzielte bestimmte Umsätze im Besteuerungsverfahren VAT on e-Services (ECOM) zentral zu erklären und zu versteuern
[Nr.99102091058000 ]

Teaser

Wenn Sie als außerhalb der Europäischen Union (EU) ansässiger Unternehmer bestimmte Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU erbringen, können Sie die Umsätze daraus zentral in dem Besteuerungsverfahren VAT on e-Services (ECOM) erklären und versteuern.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Steuererklärung im Verfahren VAT on e-Services (ECOM) online im BZStOnline-Portal (BOP) abgeben. Dafür müssen Sie sich vorher für die Teilnahme am Verfahren im BOP registrieren.

  • Melden Sie sich im BOP an, um die Teilnahme am Verfahren ECOM zu beantragen. Das Formular finden Sie nach erfolgreicher Anmeldung, wenn sie die Rubrik »Formulare & Leistungen / Alle Formulare« und danach das Verfahren »VAT on e-Services« auswählen.
  • Nach erfolgreicher Beantragung des Verfahrens können Sie online Ihre Steuererklärungen einreichen. Das Formular finden Sie nach erfolgreicher Anmeldung, wenn Sie die Rubrik »Formulare & Leistungen / Alle Formulare« und danach das Verfahren »VAT on e-Services« auswählen.
  • Zusammen mit der Abgabe der Steuererklärung müssen Sie die erklärten Steuerbeträge auf das Bankkonto der Bundeskasse Trier Sonderkonto EU/UST überweisen.

Hinweise
Sofern Sie bereits über ein EOP-Zertifikat verfügen, entfällt der vorgenannte Registrierungsprozess für das BOP.

Sie können ab dem ersten Tag des Kalendervierteljahres, das auf den Antrag zur Registrierung im BOP folgt, am Verfahren teilnehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben