Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete
Urheber
Volltext
Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete sind Gebiete, in denen zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung vor schädlichen Einflüssen besondere Ge- und Verbote gelten, welche in Form einer Verordnung durch den Kreistag beschlossen werden.
Der Digitale Umweltatlas des Landkreises Osnabrück bietet weitere Informationen. Die Verordnungen der einzelnen Schutzgebiete können im Portal Umweltdokumente eingesehen werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie §§ 91 und 129 Nds. Wassergesetz (NWG).