Wasserverbände
Urheber
Volltext
Aufgaben der Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerunterhaltung, Landschaftspflege, etc. werden im Landkreis Osnabrück in großem Umfang von Verbänden nach dem Wasserverbandsgesetz wahrgenommen.
Falls Kontakt zu den Verbänden gesucht wird, können sachliche und regionale Zuständigkeiten abgefragt werden. Der Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt, übt über die Verbände nur die Rechtsaufsicht aus. Eine Fachaufsicht gibt es nicht.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Bausumme, bzw. nach der einzuleitenden Wassermenge
Rechtsgrundlage(n)
Wasserverbandsgesetz des Bundes
Nds. Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz