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Wein- und Traubenmostbestände melden
[Nr.99160005261000 ]
Teaser
Wenn Sie Wein oder Traubenmost gewerbsmäßig bearbeiten oder verarbeiten, lagern oder damit handeln, sind Sie verpflichtet, Ihre Wein- und Traubenmostbestände der zuständigen Landesstelle zu melden. Dies gilt nicht für Einzelhändler.
Verfahrensablauf
- Ermitteln Sie Ihre Wein- und Traubenmostbestände am 31.07. des jeweiligen Jahres.
- Das Formular zur Meldung Ihrer Wein- und Traubenmostbestände erhalten Sie bei der zuständigen Landesstelle.
- Füllen Sie das Formular aus und reichen Sie es fristgerecht bei der zuständigen Landesstelle ein. Erkundigen Sie sich nach der Frist.
- Bei Fragen zu Ihrer Meldung wird sich die zuständige Behörde bei Ihnen melden.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Ansprechpunkt
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)