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Wein- und Traubenmostbestände melden
[Nr.99160005261000 ]

Teaser

Wenn Sie Wein oder Traubenmost gewerbsmäßig bearbeiten oder verarbeiten, lagern oder damit handeln, sind Sie verpflichtet, Ihre Wein- und Traubenmostbestände der zuständigen Landesstelle zu melden. Dies gilt nicht für Einzelhändler.

Verfahrensablauf

  • Ermitteln Sie Ihre Wein- und Traubenmostbestände am 31.07. des jeweiligen Jahres.
  • Das Formular zur Meldung Ihrer Wein- und Traubenmostbestände erhalten Sie bei der zuständigen Landesstelle.
  • Füllen Sie das Formular aus und reichen Sie es fristgerecht bei der zuständigen Landesstelle ein. Erkundigen Sie sich nach der Frist.
  • Bei Fragen zu Ihrer Meldung wird sich die zuständige Behörde bei Ihnen melden.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Ansprechpunkt

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)