Seiteninhalt
Weiterbildungsprüfung im Steuerwesen ablegen
[Nr.99131002031001 ]
Teaser
Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung einen weiteren bundesweit anerkannten Abschluss der beruflichen Bildung erwerben.
Verfahrensablauf
Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen und ggf. vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.
- Um zugelassen zu werden, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
- Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Ladung zur schriftlichen Prüfung. Schriftliche und mündliche finden üblicherweise an unterschiedlichen Tagen statt.
- Die Ladung zur mündlichen Prüfung erhalten Sie nach Bestehen der schriftlichen Prüfung. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird Ihnen in der Ladung mitgeteilt.
- Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und dem Ladungsschreiben als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
- Wenn Sie an der mündlichen Prüfung der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
- Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Frist
- 3 Monat(e)
- Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt circa drei Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.