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Weitere Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen
[Nr.99058032011004 ]
Teaser
Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine neue Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.
Verfahrensablauf
- Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Eröffnung der weiteren Betriebsstätte.
- Wenn die weitere Betriebsstätte im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, muss die Eintragung dort erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Frist
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine
Rechtsbehelf
Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung steht der Rechtsweg offen. Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen sind den Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide zu entnehmen.
Onlinedienste
Formulare
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben