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Werkstattkarte wegen Beschädigung oder Fehlfunktion ersetzen
[Nr.99108057036002 ]
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Teaser
Sie können sich die Werkstattkarte ersetzen lassen, wenn sie nicht mehr funktionsfähig ist.
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen ist
- ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
- eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
- eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
Antragsberechtigt sind
- Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise eine
- vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.
Formulare
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben