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Werkstattkarte wegen Beschädigung oder Fehlfunktion ersetzen
[Nr.99108057036002 ]

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

Teaser

Sie können sich die Werkstattkarte ersetzen lassen, wenn sie nicht mehr funktionsfähig ist.

Voraussetzungen

Ihr Unternehmen ist

  • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
  • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
  • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.

Antragsberechtigt sind

  • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise eine
  • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

Formulare

Nicht angegeben

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben