Wertpapiere - Zulassung zum regulierten Markt beantragen
[Nr.99021004001000 ]
Teaser
Wertpapiere, die Sie an der Börse zum Handel am regulierten Markt platzieren wollen, müssen vorher zugelassen worden sein.
Verfahrensablauf
Die Wertpapierzulassung muss vom Emittenten der Wertpapiere ggf. zusammen mit einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes tätigen Unternehmen, das an einer inländischen Börse zur Teilnahme am Handel zugelassen ist, bei der Börsengeschäftsführung beantragt werden.
Nach Prüfung des Antrags entscheidet die Börsengeschäftsführung über die Zulassung. Die Bekanntgabe der Zulassung erfolgt auf Kosten der Antragsteller im Bundesanzeiger durch die Börsengeschäftsführung.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben