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Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung in der ersten juristischen Prüfung beantragen
[Nr.99019058007000 ]

Teaser

Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung in der ersten juristischen Prüfung im Land Niedersachsen erstmalig erfolgreich abgelegt haben, können Sie sie zur Notenverbesserung einmalig wiederholen. 

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung werden Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Notenverbesserung zugelassen und zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten und im Falle des Bestehens der schriftlichen Prüfung zur mündlichen Prüfung geladen. Sofern Sie im Prüfungsverfahren eine bessere Note erzielen, als in Ihrem ersten Versuch, wird ein neues Zeugnis über das Bestehen der Pflichtfachprüfung ausgestellt. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei der Feststellung des bisherigen Ergebnisses.

Rechtsgrundlage(n)

§5 DRiG, 5d (5) DRiG

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Justizministerium

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben

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