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Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer Bestellung
[Nr.99132006061000 ]

Teaser

Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der zuständigen Stelle bestellt werden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben