Seiteninhalt
Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer Bestellung
[Nr.99132006061000 ]
Teaser
Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der zuständigen Stelle bestellt werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben