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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Registrierung Angehöriger von Drittstaaten

Teaser

Die Wirtschaftsprüferkammer kann genehmigen, dass Personen, die in einem

Drittstaat als

* sachverständige Prüferinnen oder Prüfer ermächtigt oder bestellt sind,

* n

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben