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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Registrierung Angehöriger von Drittstaaten
Teaser
Die Wirtschaftsprüferkammer kann genehmigen, dass Personen, die in einem
Drittstaat als
* sachverständige Prüferinnen oder Prüfer ermächtigt oder bestellt sind,
* n
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben