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Witwen- und Witwerrente von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
[Nr.99157032017001 ]

Teaser

Als Witwe, Witwer oder überlebender Teil einer Lebenspartnerschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft eine Rente erhalten.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Hinterbliebenenrente für Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen aufgrund eines Versicherungsfalles in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nicht beantragen.

  • Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) stellt den Anspruch und die Höhe der Rente der landwirtschaftlichen Unfallversicherung von Amts wegen fest.
  • Die LBG erfährt automatisch vom Versicherungsfall. In der Regel informiert der Arbeitgeber der verstorbenen Person die LBG.
  • Sie können dies aber selbst bei der LBG formlos melden.
  • Die LBG prüft aufgrund des Versicherungsfalls, ob Sie einen Anspruch auf Rente haben.
  • Wenn Sie einen Anspruch auf Renten haben, erhalten Sie einen Bescheid von der LBG.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben