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Wohnungsbauprämie beantragen
[Nr.99102023002000 ]

Teaser

Wenn Sie prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus leisten, können Sie eine Wohnungsbauprämie beantragen.

Die Wohnungsbauprämie ist durch Einkommensgrenzen beschränkt. Für Alleinstehende liegt diese Grenze seit Januar 2021 bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro, für Verheiratete bei 70.000 Euro pro Jahr.

Verfahrensablauf

Die Wohnungsbauprämie müssen Sie bei Ihrem Anlageinstitut beantragen. Nutzen Sie dafür das Formular, das Ihnen Ihr Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug zugeschickt hat.

Verfahrensablauf bei Bausparverträgen
Die Wohnungsbauprämie wird regelmäßig nur ermittelt und vorgemerkt. Die Auszahlung der angesammelten Wohnungsbauprämien an die Bausparkasse - zugunsten Ihres Bausparvertrages - erfolgt grundsätzlich erst bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrages.

Altverträge (vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen):
Die Wohnungsbauprämie wird bei Zahlungen in einen Bausparvertrag erst ausgezahlt, wenn

  • dieser zugeteilt,
  • die Festlegungsfrist von 7  Jahren seit Vertragsschluss überschritten ist oder
  • unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist. 

Sollten Sie das angesammelte Guthaben innerhalb der Festlegungsfrist von 7-Jahren anderweitig verwenden, so entfällt der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

Neuverträge (ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen):
Die Wohnungsbauprämie wird bei Zahlungen in einen Bausparvertrag erst ausgezahlt, wenn

  • dieser zugeteilt,
  • die Festlegungsfrist von 7 Jahren seit Vertragsschluss überschritten ist, 
  • Sie bei Abschluss des Vertrages noch nicht das 25. Lebensjahre vollendet haben (soweit ohne Verwendung zum Wohnungsbau) oder
  • unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Bausparkasse und dem für Sie zuständigen Finanzamt. 

Formulare

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Die Beantragung der Wohnungsbauprämie erfolgt regelmäßig über Ihr Anlageinstitut. Für weitreichendere Fragen finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt online über die Seite vom Bundeszentralamt für Steuern. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".