Seiteninhalt
Wohnungsgeberbestätigung
[Nr.99115008000000 ]
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Ab dem 1. November 2015 treten auf Grundlage des neuen Bundesmeldegesetzes
(BMG) Regelungen in Kraft, die Sie bei einem Wohnungswechsel beachten müssen.
Wenn Sie eine n
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben