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Was erledige ich wo?

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Wohnungsgeberbestätigung
[Nr.99115008000000 ]

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Ab dem 1. November 2015 treten auf Grundlage des neuen Bundesmeldegesetzes

(BMG) Regelungen in Kraft, die Sie bei einem Wohnungswechsel beachten müssen.

Wenn Sie eine n

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben