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Zentrale Zollabwicklung beantragen
[Nr.99122030017000 ]

Teaser

Sie möchten Waren bei einer zentral zuständigen Zollstelle zu einem Zollverfahren anmelden, die sich an einem anderen Ort innerhalb der Europäischen Union befinden? Dann können Sie eine zentrale Zollabwicklung beantragen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf zentrale Zollabwicklung (Centralised Clearance, CCL) können Sie online über das EU-Trader-Portal der Europäischen Kommission stellen:

  • Rufen Sie das EUTrader-Portal auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und durch die benötigten Nachweise.
    • Wenn Sie noch keine Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) besitzen, müssen Sie diese online beantragen.
  • Zusätzlich zum OnlineAntrag müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt das »Zusatzblatt nationale Angaben« zusammen mit der durch das EU-Trader Portal generierten Antragsnummer übersenden.
  • Wenn das Hauptzollamt geprüft hat, ob alle Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie die Bewilligung über das EUTrader-Portal. Die von der Bewilligung betroffenen Mitgliedstaaten müssen sich vor Erteilung der Bewilligung abstimmen (Konsultationsverfahren). Daher kann es bis zur Erteilung der Bewilligung gegebenenfalls länger dauern als bei anderen Anträgen.
  • Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrags.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

nicht angegeben