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Zentrale Zollabwicklung beantragen
[Nr.99122030017000 ]

Teaser

Sie wollen Waren bei einer zentral zuständigen Zollstelle zu einem Zollverfahren anmelden, obwohl sich die Waren zu diesem Zeitpunkt an einem anderen Ort befinden? Mit einer Bewilligung für die zentrale Zollabwicklung ist das möglich.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Erteilung der Bewilligung für die zentrale Zollabwicklung können Sie ausschließlich elektronisch über das Trader-Portal der Europäischen Kommission (EU-Trader-Portal) stellen:

  • Melden Sie sich beim EU-Trader-Portal an.
    • Sofern Sie noch über kein Nutzerkonto (EU-Login) für das EU-Trader-Portal verfügen, müssen Sie dieses mit dem Formular 05700 beantragen.
    • Wenn Sie noch über keine Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) verfügen, müssen Sie eine solche EORI-Nummer mit dem Formular 0870a beantragen.
    • Sie finden die genannten Formulare auf der Internetseite der Zollverwaltung. Übersenden Sie die Anträge an die Generalzolldirektion, Direktion II, Team Stammdatenmanagement - Dienstort Dresden.
  • Folgen Sie den Anweisungen des EU-Trader-Portals für den Antrag auf zentrale Zollabwicklung (Centralised Clearance, CCL).
  • Es ist empfehlenswert, vor der Antragstellung Ihre Ansprechperson im zuständigen Hauptzollamt zu kontaktieren, um offene Fragen zu dem Antrag zu klären.
  • Neben dem elektronischen Antrag ist dem zuständigen Hauptzollamt das »Zusatzblatt nationale Angaben« unter Bezugnahme auf die durch das EU-Trader Portal generierte Antragsnummer direkt zu übersenden.
  • Wenn das Hauptzollamt erfolgreich geprüft hat, ob alle Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen, erhalten Sie die Bewilligung elektronisch über das EU-Trader-Portal. Die von der Bewilligung betroffenen Mitgliedstaaten müssen sich abstimmen. Daher kann es bis zur Erteilung der Bewilligung länger dauern als bei anderen Anträgen.
  • Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben