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Zentrale ePoststelle zur Entgegennahme von eRechnungen
[Nr.99120003261000 ]
Verfahrensablauf
Als Auftragnehmer der öffentlichen Verwaltung können Sie eine eRechnung online im NAVO erstellen und einreichen sowie per E-Mail übersenden:
- Ihr Auftraggeber hat Ihnen im Rahmen der Vertragserstellung eine Leitweg-ID zukommen lassen. Sollte Ihnen diese nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an Ihren Auftraggeber
- Erstellen Sie eine eRechnung im Standard XRechnung mit einer Softwarelösung Ihrer Wahl. Sollten Sie keine Lösung verfügbar haben, können Sie diese im Portal NAVO erstellen
- Laden Sie Ihre XRechnung im NAVO hoch oder verschicken Sie diese per E-Mail. Die entsprechende E-Mail Adresse wird Ihnen vom Auftraggeber mitgeteilt.
- Bei Versand einer standardkonformen Rechnung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung
- Bewahren Sie das Original der XRechnung in Ihrem elektronischen Archiv auf. Haben Sie die XRechnung im NAVO erstellt, wird Ihnen die Originalrechnung per E-Mail oder zum Download bereitgestellt
Ihre Rechnung wird geprüft und bearbeitet
Rechtsgrundlage(n)
- Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr ( NERechVO )
- Niedersächsisches Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit ( § 6 Abs. 3 und 4 NDIG )
- EU-Richtlinie 2014/55/EU
Onlinedienste
Teaser
Wenn Ihr Unternehmen Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes
Niedersachsen erbringt, können Sie ab dem 18.04.2020 Rechnungen in einem
strukturierten el
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben