Zertifizierungssysteme: Anerkennung - nach Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
[Nr.99138002016002 ]
Teaser
Inverkehrbringer von Kraftstoffen in Deutschland können Biokraftstoffe bzw. Biogas auf ihre Quotenverpflichtung nur unter bestimmten Voraussetzungen anrechnen lassen oder Steuerentlastungen erhalten.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben