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Zertifizierungssysteme: Anerkennung - nach Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
[Nr.99138002016002 ]

Teaser

Inverkehrbringer von Kraftstoffen in Deutschland können Biokraftstoffe bzw. Biogas auf ihre Quotenverpflichtung nur unter bestimmten Voraussetzungen anrechnen lassen oder Steuerentlastungen erhalten.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben