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Zertifizierungssysteme Anerkennung nach Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
[Nr.99138002016001 ]

Teaser

Inverkehrbringer von Kraftstoffen können in Deutschland einen Nachweis der Nachhaltigkeit über so genannte nationale Systeme oder im Rahmen von freiwilligen Regelungen der EU-Kommission erbracht werden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben