Zertifizierungssysteme Anerkennung nach Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
[Nr.99138002016001 ]
Teaser
Inverkehrbringer von Kraftstoffen können in Deutschland einen Nachweis der Nachhaltigkeit über so genannte nationale Systeme oder im Rahmen von freiwilligen Regelungen der EU-Kommission erbracht werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben