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Zugang zu den Stasi-Unterlagen als öffentliche oder nichtöffentliche Stelle beantragen
[Nr.99064001080002 ]

Teaser

Als öffentliche und nichtöffentliche Stelle können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu themenrelevanten Stasi-Unterlagen erhalten.

Verfahrensablauf

Den Zugang zu den Stasi-Unterlagen stellen Sie als öffentliche oder nichtöffentliche Stelle schriftlich oder online bei dem Stasi-Unterlagen-Archiv.
 
Schriftlicher Antrag:

  • Laden Sie sich das Formular auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs herunter,
  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und senden Sie es zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das Stasi-Unterlagen-Archiv. Bei mehreren Personen kann eine XLSX- Datei verwendet werden, die dann auf CD-ROM einzureichen ist. Diese können Sie auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs herunterladen.

Online-Antrag:

  • Füllen Sie den Antrag auf der Internetseite des Bundes (Bundesportal) vollständig aus und
  • laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Nach Eingang des Antrags, prüft das Stasi-Unterlagen-Archiv, ob das Ersuchen zulässig, vollständig, und kostenpflichtig ist.
  • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Informationen oder Unterlagen nachzureichen.
  • Sind alle gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wird in den erschlossenen Beständen des Staatssicherheitsdienstes recherchiert. Bei Vorhandensein von Unterlagen werden diese gesichtet und entsprechend des Recherchezwecks ausgewertet.
  • Konnten keine Informationen zu dem Verwendungszweck ermittelt werden, erhalten Sie als beantragende öffentliche oder nichtöffentliche Stelle darüber eine Mitteilung.
  • In der Regel erhalten Sie als öffentliche oder nichtöffentliche Stelle im Anschluss eine Mitteilung per Post, der gegebenenfalls Duplikate der Originalakten beigefügt sind.

Hinweis:
Unter besonderen Bedingungen können Sie als öffentliche oder nichtöffentliche Stelle nachträglich zur Mitteilung Akteneinsicht erhalten.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben