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Zulassung als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten (VID) durch die Markttransparenzstelle (MTS) für Kraftstoffe (MTS-K) beantragen
[Nr.99070011006000 ]

Teaser

Sie wollen Verbraucherinnen und Verbraucher über die aktuellen Kraftstoffpreise an Tankstellen informieren? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Echtzeit-Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe nutzen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung als Anbieter von VID können Sie im Online-Verfahren oder formlos, vorzugsweise verschriftlicht (per Post, Fax oder E-Mail), stellen.

Online-Verfahren:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal (verwaltung.bund.de) auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden den Antrag ab.

Hinweis: Für die Online-Antragstellung benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises.

  • Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sendet Ihnen
    • einen Bescheid über die Zulassung als Anbieter von VID oder
    • einen Ablehnungsbescheid.

Sonstiger Antrag:

  • Stellen Sie die für die Glaubhaftmachung der Zulassungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zusammen.
  • Geben Sie in Ihrem formlosen Antrag folgende Informationen an:
    • Name der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • Anschrift
    • E-Mail-Adresse
    • Bezeichnung Ihres VID
    • Name einer Kontaktperson und
      • deren Telefonnummer
    • falls vorhanden:
      • Faxnummer
      • Name der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters oder der beziehungsweise des Verantwortlichen nach dem Telemediengesetz oder des Rundfunkstaatsvertrags sowie
        • deren oder dessen Adresse und
        • Telefonnummer und
        • Faxnummer und
        • E-Mail-Adresse.

                        Hinweis: Auf der Internetseite der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe finden Sie eine Hilfestellung zur Gestaltung des Antrags.

  • Übermitteln Sie Ihren Antrag vorzugsweise verschriftlicht (per Post, Fax oder E-Mail) an das Bundeskartellamt, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe.
  • Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen oder Informationen bei Ihnen.
  • Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sendet Ihnen
    • einen Bescheid über die Zulassung als Anbieter von VID oder
    • einen Ablehnungsbescheid.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben