Zulassung als Klassifizierungsunternehmen für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen beantragen
[Nr.99050192007000 ]
Teaser
Wenn Ihr Unternehmen Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen in gesetzliche Handelsklassen und Kategorien einstuft, benötigen Sie eine Zulassung. Diese beantragen Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Zuständige Stelle
Die Zulassung als Klassifizierungsunternehmen können Sie online, oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen hat eine Niederlassung oder eine zustellungsfähige Anschrift in Deutschland.
- Ihr Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen der Norm "DIN EN ISO/IEC 17020:201207 Typ A". Eine Zertifizierung durch eine Akkreditierungsstelle ist nicht erforderlich.
- Ihr Unternehmen arbeitet nachweislich unabhängig, zuverlässig und sachkundig.
- Ihr Unternehmen verfügt über ausreichend viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Fleischklassifizierung zugelassen sind.
Bearbeitungsdauer
- 4 — 6 Monat(e)
- Die BLE muss ihre Antragsprüfung innerhalb von 6 Monaten abschließen. Diese Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann in begründeten Fällen einmal angemessen verlängert werden.
Verfahrensablauf
Die Zulassung als Klassifizierungsunternehmen können Sie online, oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Zulassung online beantragen:
- Rufen Sie im Bundesportal den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
- Die BLE prüft Ihre Antragsunterlagen und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Sind die Unterlagen und Angaben vollständig, erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsbescheid.
- Die BLE veranlasst eine Vor-Ort-Kontrolle in Ihrem Klassifizierungsunternehmen (Office-Audit) sowie Kontrollen in den Schlachtstätten (Witness-Audits), in denen Ihr Klassifizierungsunternehmen tätig ist.
- Falls bei diesen Kontrollen keine Mängel festgestellt werden, erhalten Sie einen endgültigen, 5 Jahre gültigen Zulassungsbescheid.
- Zusätzlich erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Zulassung per Post beantragen:
- Beantragen Sie zunächst das Antragsformular. Dies können Sie formlos erledigen, indem Sie eine E-Mail an oder einen Brief an das Referat 524 der BLE senden.
- Füllen Sie das erhaltene Antragsformular aus.
- Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE.
- Die BLE prüft Ihre Antragsunterlagen und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Sind die Unterlagen und Angaben vollständig, erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsbescheid.
- Die BLE veranlasst eine Vor-Ort-Kontrolle in Ihrem Klassifizierungsunternehmen (Office-Audit) sowie Kontrollen in den Schlachtstätten (Witness-Audits), in denen Ihr Klassifizierungsunternehmen tätig ist.
- Falls bei diesen Kontrollen keine Mängel festgestellt werden, erhalten Sie einen endgültigen, 5 Jahre gültigen Zulassungsbescheid.
- Zusätzlich erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Rechtsbehelf
- Widerspruch:
Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben