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Zulassung einer Patentanwaltsgesellschaft beantragen
[Nr.99082008007000 ]
Teaser
Möchten Sie mit einer Berufsausübungsgesellschaft, deren Haftung beschränkt ist, oder als ausländische Berufsausübungsgesellschaft auf dem Gebiet des Patentrechts in Deutschland tätig werden? Dann benötigen Sie eine Zulassung bei der Patentanwaltskammer.
Zuständige Stelle
Patentanwaltskammer (PAK)
Rechtsbehelf
- Gegen einen ablehnenden Bescheid kann die Antragstellerin innerhalb eines Monats nach Zustellung im Wege der Verpflichtungsklage vorgehen.
- Wird über den Zulassungsantrag ohne hinreichenden Grund innerhalb von drei Monaten nicht entschieden, so steht der Antragstellerin die Untätigkeitsklage offen.
Formulare
nicht angegeben