Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Zulassung für Fernlehrgänge beantragen
[Nr.99131020007000 ]

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Teaser

Fernlehrgänge, die nicht ausschließlich der Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen, müssen, bevor sie angeboten werden dürfen, staatlich zugelassen sein.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Frist

  • 3 Monat(e)
    • nach Eingang der vollständigen Unterlagen