Zulassung für Fernlehrgänge beantragen
[Nr.99131020007000 ]
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Teaser
Fernlehrgänge, die nicht ausschließlich der Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen, müssen, bevor sie angeboten werden dürfen, staatlich zugelassen sein.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Frist
- 3 Monat(e)
- nach Eingang der vollständigen Unterlagen