Seiteninhalt
Zulassung für neue Stoffe für Zellglasfolien im Lebensmittelkontakt beantragen
[Nr.99118042001000 ]
Teaser
Sie wollen neue Stoffe für die Herstellung von Zellglasfolien im Lebensmittelkontakt verwenden? Dafür müssen Sie eine Zulassungsantrag auf dem Online-Portal E-Submission Food Chain Plattform der Europäischen Kommission einreichen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag über das Online-Portal ESFC der Europäischen Kommission einreichen:
- Laden Sie Ihren nach den Vorgaben der EFSA erstellten Antrag direkt in die ESFC-Plattform hoch. Details zum Vorgehen sind im Handbuch (User-Guide) der Plattform beschrieben.
- Das BVL bekommt den Antrag zugeleitet, sofern Sie es als nationalen Kontaktpunkt auswählen.
- Das BVL prüft den Antrag formal. Danach leitet das BVL den Antrag innerhalb der Plattform in die Zuständigkeit der EFSA weiter.
- Die EFSA nimmt die wissenschaftliche Prüfung vor. Über die eigentliche Zulassung entscheidet die Europäische Kommission unter Einbeziehung der EU-Mitgliedstaaten.
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie 2007/42/EG der Kommission vom 29. Juni 2007 über Materialien und Gegenstände aus Zellglasfolien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
- Artikel 9 - 12 Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben