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Zulassung von Packstellen für Eier
[Nr.99050065007000 ]

Teaser

Wenn Sie in Ihrem Betrieb Eier sortieren, verpacken und Verpackungen kennzeichnen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Packstelle.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abgegeben haben, wird dieser auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Im Anschluss erfolgt eine Betriebskontrolle. Sollten dabei keine Beanstandungen festgestellt werden, erhalten Sie im Anschluss die Zulassung zur Aufnahme Ihrer Tätigkeit.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 43 - Marktüberwachung.

Formulare

nicht angegeben