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Zulassung zum Integrationskurs beantragen
[Nr.99011002007000 ]

Teaser

Wenn Sie die deutsche Sprache erlernen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einem Integrationskurs teilnehmen.

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Teilnahme am Integrationskurs online oder per Post beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen:

Online:

  • Füllen Sie den Online-Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs aus.
  • Fügen Sie über die Upload-Funktion die erforderlichen Unterlagen an.
  • Melden Sie sich über Ihr Nutzerkonto an und senden Sie den Antrag ab. Dazu müssen Sie sich identifizieren mit
    • der Online-Funktion Ihres Personalausweises,
    • der Online-Funktion Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder
    • Ihrem Softwarezertifikat der Steuerverwaltung (ELSTER).
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Wenn Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt werden, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung vom BAMF.
  • Melden Sie sich so bald wie möglich mit dem Berechtigungsschein bei einem Kursträger an.
  • Wählen Sie einen Kursträger in Ihrer Nähe. Sie können diesen zum Beispiel auf den Internetseiten des BAMF recherchieren (BAMF-NAvI).
  • Sie werden zur Teilnahme im Rahmen der verfügbaren Kursplätze zugelassen.

per Post:

  • Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular zusammen mit den Kopien Ihrer erforderlichen Unterlagen an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF.
    • Die für Sie zuständige Regionalstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden Sie anhand Ihrer Postleitzahl über das BAMF-NAvI auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (unter "Behörden").
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Wenn Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt werden, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung vom BAMF.
  • Melden Sie sich so bald wie möglich mit dem Berechtigungsschein bei einem Kursträger an.
  • Wählen Sie einen Kursträger in Ihrer Nähe. Sie können diesen zum Beispiel auf den Internetseiten des BAMF recherchieren (BAMF-NAvI).
  • Sie werden zur Teilnahme im Rahmen der verfügbaren Kursplätze zugelassen.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Sie können sich an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wenden, das die Integrationskurse koordiniert.

Der Bürgerservice ist unter 0911 - 943-0 telefonisch zu erreichen oder über die Internet-Seite.

Zuständige Stelle

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)