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Zulassung zur Eignungsprüfung für Steuerberaterinnen und -berater mit ausländischer Berufsqualifikation beantragen
[Nr.99150004007001 ]

Teaser

Die Steuerberaterprüfung ist eine bundesweit einheitliche staatliche Prüfung. Mit dem Bestehen der Prüfung dokumentiert die Bewerberin oder der Bewerber die für die Ausübung des Steuerberaterberufes notwendige hohe fachliche Qualifikation.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen.

Voraussetzungen

Die Zulassung zu der Eignungsprüfung setzt folgende Bedingungen voraus:

  • Sie besitzen einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der im Herkunftsland zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt. 
  • Der Befähigungs- und Ausbildungsnachweis muss von einer nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Herkunftslandes benannten zuständigen Behörde ausgestellt worden sein und bescheinigen, dass Sie in dem Staat, in dem Sie die Berufsqualifikation erworben haben, zur Hilfe in Steuersachen berechtigt sind.
  • Sie besitzen Ausbildungsnachweise, die den erfolgreichen Abschluss einer absolvierten Ausbildung bescheinigen. (Ausbildung in einem anderen Mitglied oder Vertragsstaat oder der Schweiz auf Voll- oder Teilzeitbasis im Rahmen von Ausbildungsprogrammen) 
  • Außerdem muss Ihre Ausbildung als gleichwertig zum deutschen Ausbildungsabschluss anerkannt worden sein.
  • Sie verfügen über Berufsqualifikationen, die zwar nicht (mehr) den gesetzlichen Anforderungen des Herkunftslandes für die Aufnahme und Ausübung des Berufs des Steuerberaters entsprechen, Sie aber in der Vergangenheit erworbene Rechte besitzen und somit Bestandsschutz haben.

Frist

Der Antrag kann jederzeit bei der zuständigen Steuerberaterkammer gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang der Unterlagen innerhalb eines Monats. Die Eignungsprüfung wird in der Regel spätestens sechs Monate nach der Entscheidung über die Zulassung durchgeführt.



  • 1 — 6 Monat(e)

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung bei der zuständigen Steuerberaterkammer. Für die Antragstellung ist der amtliche Vordruck der zuständigen Stelle zu verwenden.

  • Fügen Sie die erforderlichen Nachweise über Ihre Berufsqualifikation und gegebenenfalls weitere Unterlagen bei.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung vorliegen.
  • Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen angefordert.
  • Über die Zulassung zur Eignungsprüfung erhalten Sie einen Bescheid.
  • Nach der Zulassung nehmen Sie an der Eignungsprüfung teil.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Finanzgericht