Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen
[Nr.99082002001000 ]
Teaser
Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Formulare
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Nach Antragseingang:
- Registrierung des Vorgangs und Vergabe eines Aktenzeichens
- Kontrolle der eingereichten Unterlagen mittels Checkliste
- Anforderung einer Bundeszentralregisterauskunft
- Nachforderung weiterer erforderlicher Unterlagen
- Kontrolle des Zahlungseinganges der Zulassungsgebühr
- Vorlage der kompletten Unterlagen zur Sichtung und Entscheidung an den Vorstand
Nach Entscheidung zur Zulassung:
- Vorbereitung des Zulassungsaktes mittels Vereidigung
- Ladungsschreiben an Bewerber
- Erstellung der Zulassungsurkunde zur Rechtsanwaltschaft und der Aufnahmeurkunde im Kammerbezirk sowie des Vereidigungsprotokolls mit der entsprechenden Eidesformel
- Vereidung durch den Präsidenten/Vorstand der RAK
- Übernahme der Daten ins Anwaltsverzeichnis, Vergabe einer Mitgliedsnummer und Anlage einer Personalakte
- Registrierung des RA bzw. der RAin im Bundeseinheitlichen Anwaltsregister
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben