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Zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
[Nr.99128021060002 ]
Teaser
Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.
Verfahrensablauf
Sofern Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden können, erfolgt eine Eintragung wie folgt:
- Sie stellen spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl einen schriftlichen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
- Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben