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Zuschuss-Wintergeld Bewilligung
[Nr.99038004017001 ]

Teaser

Wenn Ihr Betrieb dem Baugewerbe angehört oder gleichgestellt ist und Sie in der sogenannten Schlecht-Wetter-Zeit Arbeitsausfälle haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschuss-Wintergeld bekommen und so Entgeltausfall Ihrer Beschäftigten teilweise ausgleichen.

Verfahrensablauf

Das Zuschuss-Wintergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie können auch gegebenenfalls KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) nutzen.

Wenn Sie das Zuschuss-Wintergeld schriftlich beantragen wollen:

  • Sie lösen das Arbeitszeitguthaben zum Ausgleich des Arbeitsausfalls der Beschäftigten auf.
  • Sie zahlen das Arbeitsentgelt und das Zuschuss-Wintergeld je eingebrachter Stunde des Arbeitszeitguthabens an Ihre Beschäftigten und entrichten Sozialversicherungsbeiträge.
  • Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung des Zuschuss-Wintergeldes bei der zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit (Antrag Saison-Kurzarbeitergeld und Abrechnungsliste)
  • Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und die Abrechnungsliste, bewilligtes Zuschuss-Wintergeld wird überwiesen.
  • Nach Abschluss der Schlechtwetterzeit prüft die Agentur für Arbeit die eingereichten Abrechnungen und korrigiert falls erforderlich das bewilligte Zuschuss-Wintergeld.

Wenn Sie das Zuschuss-Wintergeld online beantragen wollen:

  • Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
  • Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld auf.
  • Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die Abrechnungsliste hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren

Wenn Sie für den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste KEA nutzen wollen:

  • Sie benötigen dazu eine zertifizierte Lohnabrechnungssoftware, welche die Übermittlung mittels KEA unterstützt.
  • In diesem Fall können Sie Ihren Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste volldigitalisiert und sicher aus Ihrer Lohnabrechnungssoftware an die Agentur für Arbeit übermitteln.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben