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Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragen
[Nr.99400021017000 ]

Teaser

Haben Sie einen unerfüllten Kinderwunsch? Paare können für eine Kinderwunschbehandlung eine finanzielle Unterstützung bekommen.

Verfahrensablauf

Sie können den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen:

  • Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.
  • Der Antrag wird automatisch für 4 Tage zwischengespeichert, wenn Sie das Servicekonto verwenden. Ansonsten ist momentan keine Zwischenspeicherung möglich.
  • Um den Online-Antrag ausfüllen und abschicken zu können, brauchen Sie den neuen Personalausweis mit der AusweisApp2 zum Authentifizieren.
  • Der Antrag muss entweder digital per AusweisApp2 mit dem neuen Personalausweis oder komplett in Papierform übersandt werden.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen vorläufigen Zuwendungsbescheid.

Papierform

  • Den Antrag zum Ausdrucken finden Sie unter »Formulare« oder vor Ort bei der zuständigen Stelle in Papierform.
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu.
  • Senden Sie alles per Post an die zuständige Stelle oder geben Sie die Unterlagen vor Ort ab.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen vorläufigen Zuwendungsbescheid.

Nachdem Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, lassen Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb von einem halben Jahr durchführen. Nach der Behandlung müssen Sie den Antrag auf endgültige Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses innerhalb von 15 Monaten nach Bescheiderteilung stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Team 3SL1

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Team 3SL1

Rechtsbehelf

Der gültige Rechtsbehelf findet sich im jeweiligen Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid.

Es ist die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zulässig.