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Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen beantragen
[Nr.99015005001000 ]
Teaser
Wenn Sie einen schwerbehinderten Menschen oder eine gleichgestellte behinderte Person kündigen möchten, müssen Sie vorher die Zustimmung des Integrationsamtes (in Bayern und Nordrhein-Westfalen: Inklusionsamt) einholen.
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Voraussetzungen
- Ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung ist schon länger als 3 Wochen in Bearbeitung
Formulare
Formlose Antragstellung möglich: ja
Zuständige Stelle
Das Integrationsamt des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Rechtsbehelf
nicht angegeben