Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen beantragen
[Nr.99015005001000 ]

Teaser

Wenn Sie einen schwerbehinderten Menschen oder eine gleichgestellte behinderte Person kündigen möchten, müssen Sie vorher die Zustimmung des Integrationsamtes (in Bayern und Nordrhein-Westfalen: Inklusionsamt) einholen.

Onlinedienste

Voraussetzungen

  • Ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft oder Gleichstellung ist schon länger als 3 Wochen in Bearbeitung

Formulare

Formlose Antragstellung möglich: ja

Zuständige Stelle

Das Integrationsamt des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

Rechtsbehelf

nicht angegeben