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Zuwendung aus der Walderhaltungsabgabe
[Nr.99400227017000 ]
Teaser
Die Walderhaltungsabgabe erfolgt ausschließlich an die Waldbehörden und wird von diesem zum Zweck der Kompensation verwendet.
Rechtsgrundlage(n)
Niedersächsiches Waldgesetz
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben