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Zuwendungen für den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) in Strafverfahren gegen erwachsene Täter Auszahlung
[Nr.99400476079000 ]

Volltext

Das Ziel der Zuwendung ist es die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Niedersachsen sicherzustellen. Wenn Sie Täter-Opfer-Ausgleich im Erwachsenen Strafrecht durchführen, können Sie beim Land Niedersachsen Fördermittel für die Personalkosten beantragen. 

Sobald die Förderungen bewilligt sind, können Sie eine Auszahlung beantragen.

Teaser

Wenn Ihnen  Zuwendungen für die Durchführung von Täter-Opfer-Ausgleich im Erwachsenen Strafrecht. bewilligt wurden, so können Sie die Auszahlung der Fördermittel beantragen.

Ansprechpunkt

Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)
Mühlenstraße 5
26122 Oldenburg

Zuständige Stelle

Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)
Mühlenstraße 5
26122 Oldenburg

Voraussetzungen

Die Zuwendungen müssen bereits bewilligt sein

Formulare

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

  • Handelsregisterauszug
  • Vollmacht des Projektträgers

Frist

Die Frist zur Antragstellung endet zum 10.12. des jeweiligen Zuwendungsjahres.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Wochen. Kann in Einzelfällen aber auch längere Zeit in Anspruch nehmen.

Verfahrensablauf

Zuwendungen für Träger zur Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs im Erwachsenen Strafrecht in Niedersachsen können Sie online oder schriftlich beantragen. Sobald Zuwendungen bewilligt sind, können Sie eine Auszahlung beantragen.

  • Sie stellen einen Antrag auf Auszahlung einer Zuwendung für Träger zur Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs im Erwachsenen Strafrecht
  • Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) prüft Ihren Antrag und bewilligt diesen oder lehnt ihn ab.

Schriftlich stellen Sie den Antrag unter Verwendung der Vordrucke, die der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) zur Verfügung stellt.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Zuwendung oder ein Teilbetrag darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zählungen benötigt wird. Die Anforderung ist zu begründen. Dabei ist mitzuteilen, inwieweit bereits erhaltene Teilbeträge verwendet wurden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.06.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Justizministerium (MJ)