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Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste beantragen
[Nr.99148253017000 ]

Teaser

Das Land Niedersachsen gewährt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste.

Verfahrensablauf

  • Vor Antragstellung ist das Vorhaben der FLAG vorzustellen.
  • Die FLAG wählt zuwendungsfähige Vorhaben durch Beschluss aus.
  • Sie beantragen die Förderung, indem Sie alle relevanten Unterlagen bei der LWK einreichen
  • Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid
  • Nach bzw. auch während der Durchführung des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
  • Der Verwendungsnachweis wird geprüft und anschließend wird mittels Bescheid die zu gewährende Zuwendung festgesetzt.
  • Sie beantragen nun die Auszahlung der Zuwendung.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben