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Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste beantragen
[Nr.99148253017000 ]
Teaser
Das Land Niedersachsen gewährt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste.
Verfahrensablauf
- Vor Antragstellung ist das Vorhaben der FLAG vorzustellen.
- Die FLAG wählt zuwendungsfähige Vorhaben durch Beschluss aus.
- Sie beantragen die Förderung, indem Sie alle relevanten Unterlagen bei der LWK einreichen
- Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid
- Nach bzw. auch während der Durchführung des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
- Der Verwendungsnachweis wird geprüft und anschließend wird mittels Bescheid die zu gewährende Zuwendung festgesetzt.
- Sie beantragen nun die Auszahlung der Zuwendung.
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste im Rahmen des EMFAF
- VO (EU) 2021/1139 (EMFAF VO)
- VO (EU) 2021/1060 (Dachverordnung)
- § 44 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO)
- Deutsches Programm für den EMFAF
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben