eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen oder ändern
[Nr.99008005012000 ]
Teaser
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines EU-/EWR-Staates sind, können Sie eine eID-Karte beantragen oder bei Änderungen Ihrer persönlichen Daten, insbesondere Ihrer Anschrift, aktualisieren lassen.
Verfahrensablauf
Beantragung einer eID-Karte
- Sie beantragen die eID-Karte persönlich bei der zuständigen eID-Karte-Behörde.
- Sie weisen Ihre Identität durch Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments nach.
- Die Behörde prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die erforderlichen Daten werden erfasst und die eID-Karte wird bei der zuständigen Stelle hergestellt.
- Nach Fertigstellung wird Ihnen die eID-Karte ausgehändigt.
Änderung der Anschrift auf der eID-Karte
- Nach einem Wohnortwechsel wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde bzw. das zuständige Bürgeramt.
- Sie legen Ihre gültige eID-Karte und die erforderlichen Unterlagen vor.
- Die Behörde aktualisiert die auf dem Chip der eID-Karte gespeicherte Anschrift.
- Die Anschrift wird ausschließlich auf dem elektronischen Speichermedium der eID-Karte geändert, da auf der Karte selbst keine Anschrift aufgedruckt ist.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Beantragung einer eID-Karte:
- Bei Wohnsitz in Deutschland
Zuständig ist die eID-Karte-Behörde. In Niedersachsen ist dies in der Regel das Bürgeramt der Gemeinde oder Stadt Ihres Wohnortes. Verfügen Sie über mehrere Wohnungen, richtet sich die Zuständigkeit grundsätzlich nach dem Ort Ihrer Hauptwohnung. Haben Sie keine Hauptwohnung, ist die Behörde Ihres aktuellen Wohnortes zuständig.
- Bei Wohnsitz im Ausland
Für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland sind seit dem 1. November 2021 die vom Auswärtigen Amt bestimmten deutschen Auslandsvertretungen, insbesondere Botschaften und Generalkonsulate, für die Entgegennahme von Anträgen auf Ausstellung einer eID-Karte zuständig.
Änderung der Anschrift auf der eID-Karte:
Zuständig ist das Bürgeramt am Ort Ihrer Hauptwohnung. Verfügen Sie über mehrere Wohnungen, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort der Hauptwohnung. Haben Sie keine Hauptwohnung, ist das Bürgeramt Ihres aktuellen Wohnortes zuständig. Die Anschrift wird ausschließlich auf dem Chip der eID-Karte aktualisiert, da auf der Karte selbst keine Anschrift aufgedruckt ist.
Bearbeitungsdauer
Beantragung einer eID-Karte: Einzelfallabhängig.
Änderung der Anschrift auf der eID-Karte: In der Regel unverzüglich im Zuge der An-/Ummeldung.