Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
[Nr.99107015017000 ]
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Für Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind (§§ 67 ff. SGB XII).
Für Auskünfte stehen die folgenden Ansprechpartner/innen zur Verfügung:
Buchstabe A bis Gie
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Telefon: 04721 66-2187
Fax: 04721 66-270683
E-Mail: erwachsene34-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 153
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Buchstabe Gif bis Kob
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Telefon: 04721 66-2292
Fax: 04721 66-270445
E-Mail: erwachsene34-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
E-Mail: b.reyelt(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 153
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Buchstabe Koc bis O
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Telefon: 04721 66-2226
Fax: 04721 66-270240
E-Mail: erwachsene34-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 151
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Buchstabe P bis Schwa
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Telefon: 04721 66-2331
Fax: 04721 66-270210
E-Mail: erwachsene34-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 151
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Buchstabe Schwe bis Z
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Telefon: 04721 66-2429
Fax: 04721 66-270311
E-Mail: erwachsene34-egh(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 152
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Volltext
Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in Notlagen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wenn Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie zunächst eine Beratung zur Hilfe in Anspruch nehmen.
Im Rahmen dieser Beratung können die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen informiert, die zuerst beantragt werden müssen.
Sie können Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
-
Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
-
Soziale Schwierigkeiten:
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Finden eines Arbeitsplatzes
- Erhalt eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soziale Beziehungen
- Straffälligkeit
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie beispielsweise folgende Leistungen bekommen:
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
- Maßnahmen zur Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung
- Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Schul- beziehungsweise Berufsausbildung
- Geld- und Sachleistungen sind möglich, zum Beispiel Krankenkassenbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei stationärer Unterbringung
Die Beratung kann auch anonym erfolgen.
Ansprechpunkt
Anträge auf Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, stellen Sie bitte beim Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Sie wohnen und/ oder betreut werden.
Personen, die in den Städten Celle, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lingen/ Ems, der Landeshauptstadt Hannover oder der Hansestadt Lüneburg wohnen und/ oder betreut werden, stellen die Anträge bitte bei den Sozialämtern dieser Städte, deren Adressen Sie ebenfalls über den hinterlegten Link finden.
Soweit Sie zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem SGB II gehören, sichern Sie sich bitte durch unverzügliche Beantragung - insbesondere der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Ihre diesbezüglichen, der Sozialhilfe vorgehenden Ansprüche.
Sollten Sie weitere Informationen oder Hilfe benötigen, wird Sie auch die aufnehmende Einrichtung bzw. der aufnehmende Dienst gern und umfassend informieren und unterstützen.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Anträge auf Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, stellen Sie bitte beim Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Sie wohnen und/ oder betreut werden.
Personen, die in den Städten Celle, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lingen/ Ems, der Landeshauptstadt Hannover oder der Hansestadt Lüneburg wohnen und/ oder betreut werden, stellen die Anträge bitte bei den Sozialämtern dieser Städte, deren Adressen Sie ebenfalls über den hinterlegten Link finden.
Soweit Sie zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem SGB II gehören, sichern Sie sich bitte durch unverzügliche Beantragung - insbesondere der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Ihre diesbezüglichen, der Sozialhilfe vorgehenden Ansprüche.
Sollten Sie weitere Informationen oder Hilfe benötigen, wird Sie auch die aufnehmende Einrichtung bzw. der aufnehmende Dienst gern und umfassend informieren und unterstützen.
Teaser
Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
Bitte fragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben