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vorläufige Projektbescheinigung nach Filmförderungsgesetz Ausstellung
[Nr.99077013012000 ]
Teaser
Wenn Sie für Ihr Kinoprojekt Fördermittel bei der Filmförderungsanstalt (FFA) beantragen möchten, müssen Sie gegebenenfalls eine vorläufige Projektbescheinigung des BAFA vorlegen.
Verfahrensablauf
Die vorläufige Projektbescheinigung können Sie schriftlich beantragen:
- Laden Sie auf der Internetseite des BAFA das Antragsformular herunter und füllen Sie dieses vollständig aus.
- Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen ausschließlich auf dem Postweg an die zuständige Stelle im BAFA.
- Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet das BAFA über Ihren Antrag.
- Nach positiver Prüfung erhalten Sie die vorläufige Projektbescheinigung per Post.
- Wenn Ihr Film die Voraussetzungen voraussichtlich nicht erfüllen wird, erhalten Sie ein Schreiben mit ausführlicher Begründung.
- Sie können den Antrag auf vorläufige Projektbescheinigung erneut stellen, sofern sich die Umstände Ihres Projekts so geändert haben, dass Ihr Film voraussichtlich den allgemeinen Fördervoraussetzungen entsprechen wird.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben