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wählbare Personen zur Europawahl
[Nr.99128003037002 ]

Teaser

Sie können sich zur Europawahl selbst zur Wahl stellen. Dies ist unter anderem an Ihre Wählbarkeit geknüpft.

Verfahrensablauf

Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.


Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf vorgesehen.