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wählbare Personen zur Europawahl
[Nr.99128003037002 ]
Teaser
Sie können sich zur Europawahl selbst zur Wahl stellen. Dies ist unter anderem an Ihre Wählbarkeit geknüpft.
Verfahrensablauf
Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf vorgesehen.