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zinsloses Darlehen nach § 3 Familienpflegezeitgesetz Gewährung
[Nr.99107053080000 ]

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Rechtsbehelf

 . 

Teaser

Sie haben für die Zeit, in der Sie nahe Angehörige pflegen, Anspruch auf ein

zinsloses Darlehen.

Das Darlehen:

* soll helfen, den Verdienstausfall abzufedern, der Ih

Voraussetzungen

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben