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zur Europawahl als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
[Nr.99128021060001 ]
Teaser
Für die Europawahl können Sie sich als Deutsche oder Deutscher auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie im Ausland leben.
Verfahrensablauf
Sie können sich als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher
folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen
lassen:
- Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2 der Europawahlordnung bei der letzten Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.
- Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist der Antrag beim Bezirksamt Berlin Mitte zu stellen.
- Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet zugleich Briefwahlunterlagen oder einen ablehnenden Bescheid
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Frist
- 21 Tag(e)
- Der Antrag muss mindestens 21. Tage vor der Wahl gestellt werden.