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zweites juristisches Staatsexamen Abnahme
[Nr.99019057007000 ]

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Sie sind Rechtsreferendar oder Student der Rechtswissenschaft und wollen sich über den Ablauf der zweiten juristischen Staatsprüfung informieren? In diesem Fall finden Sie Informationen hier.

Verfahrensablauf

  • Die Zulassung zur Prüfung erfolgt automatisch nach erfolgreichem Durchlaufen der Ausbildungsstationen, so dass ein gesonderter Zulassungsantrag nicht notwendig ist.
  • In Niedersachsen sind 8 Klausuren über jeweils 5 Zeitstunden und eine mündliche Prüfung abzuleisten. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag und vier Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Anwalt). Das Rechtsgebiet des Aktenvortrags folgt dem Rechtsgebiet der Ausbildung in der Wahlstation.
  • Die Ladung zu den Klausuren erfolgt durch das jeweilige Oberlandesgericht bei dem der Vorbereitungsdienst abgeleistet wird.
  • Die Bewertung der Klausuren erfolgt durch zwei Prüferinnen/Prüfer. Wenn keine Einigkeit in der Beurteilung besteht, wird bei Abweichungen von bis zu drei Punkten der Mittelwert der Bewertungen festgesetzt. Bei einer größeren Abweichung bewertet ein dritter Prüfer/eine dritte Prüferin die Prüfungsleistungen. Die Bewertung hat sich dabei im Rahmen der beiden ersten Bewertungen zu bewegen.
  • Die mündliche Prüfung erfolgt durch eine Prüfungskommission, die sich aus vier Prüferinnen und Prüfern zusammensetzt.
  • Für den Aktenvortrag steht eine 60minütige Vorbereitungszeit zur Verfügung. Die Abnahme des Aktenvortrags dauert ca. 20 Minuten. Dabei wird jeder Prüfling einzeln geprüft.
  • Die sich an den Aktenvortrag des letzten Prüflings anschließenden Prüfungsgespräche erfolgen mit allen Prüflingen gemeinsam.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

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