Verfahrensablauf
Um die Aufhebung Ihrer Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder - fegerin zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Kontaktieren Sie die zuständige Behörde.
- Stellen Sie einen entsprechenden Antrag und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erlässt die zuständige Behörde einen Bescheid, der Sie vom Posten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers oder - fegerin entbindet.
Die zuständige Behörde meldet die Aufhebung der Bestellung unverzüglich dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, welches das Schornsteinfegerregister führt.