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Verfahrensablauf

Um die Aufhebung Ihrer Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder - fegerin zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Kontaktieren Sie die zuständige Behörde.
  • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erlässt die zuständige Behörde einen Bescheid, der Sie vom Posten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers oder - fegerin entbindet.

Die zuständige Behörde meldet die Aufhebung der Bestellung unverzüglich dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, welches das Schornsteinfegerregister führt.