Antragsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Windpark Meckelstedt, Az. 63 ImG 5/2025: Beantragt ist die Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Nordex N-133 (Nennleistung je 4.800 kW) mit einem Rotordurchmesser von 133,20 m und einer Gesamthöhe von 192,00 m
Die Firma Innovent Planungs GmbH & Co. KG aus 26316 Varel, Oldenburger Str. 49, hat mit Datum vom 10.03.2025 beim Landkreis Cuxhaven die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA)vom Typ Nordex N-133 (Nennleistung je 4.800 kW) mit einem Rotordurchmesser von 133,20 m und einer Gesamthöhe von 192,00 m, nach § 4 i. V. m. § 10 Bundesimmissions-schutzgesetz (BImSchG) beantragt. Der Antrag wurde mehrfach, zuletzt am 24.04.2026 ergänzt.
Die 4 neuen WEA sollen auf dem Gebiet der Stadt Geestland auf folgenden Flurstücken errichtet werden:
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WEA-Nr. |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
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01 |
Großenhain |
1 |
32/2 |
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02 |
Hainmühlen |
6 |
9/2 |
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03 |
Hainmühlen |
5 |
22/2 |
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04 |
Hainmühlen |
5 |
21/1 |
Es wurde eine UVP-Vorprüfung durchgeführt. Es ist von relevanten Umweltwirkungen auszugehen. Damit ist eine Umweltverträglichkeits-prüfung erforderlich. Die Antragstellerin hat einen UVP-Bericht vorgelegt.
Das Genehmigungsverfahren wird daher nach § 4 i. V. m. § 10 BImSchG in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das geplante Vorhaben wird hiermit nach § 10 Abs. 3, Abs. 4 BImSchG sowie § 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) bekannt gemacht. Zusammen mit den Antragsunterlagen werden die für die Umweltverträglichkeits-prüfung notwendigen Unterlagen nach § 4e der 9. BImSchV öffentlich ausgelegt. Die datenschutzrelevanten Unterlagen / Betriebsgeheimnisse sind namentlich benannt, werden aber nicht öffentlich ausgelegt.
Antragsunterlagen gemäß Inhaltsverzeichnis des Antrags (inkl. Registerangabe):
Inhaltsverzeichnis des Antrags Windpark Meckelstedt – Auslegung
01 Antrag
02 Lagepläne
03 Anlage und Betrieb
04 Emissionen und Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage
05 Messung von Emissionen und Immissionen sowie Emissionsminderung
06 Anlagensicherheit
07 Arbeitsschutz
08 Betriebseinstellung
09 Abfälle
10 Abwasser
12 Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz
13 Natur, Landschaft und Bodenschutz
14 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
16 Anlagenspezifische Unterlagen
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die Antragsunterlagen werden gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 BImSchG i. V. m. § 9 Abs. 2 der 9. BImSchV vom 28.05.2026 bis einschließlich 29.06.2026 auf den folgenden Internetseiten zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt:
Auf dem Umweltportal der Länder unter
https://uvp-verbund.de/
und auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven unter
https://cloud.landkreis-cuxhaven.de/index.php/s/28QE52KF6kLFjYa
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind während der Einwendungsfrist, diese endet gem. § 12 Abs. 1 S. 2 der 9. BImSchV mit Ablauf des 29.07.2026, schriftlich bei der Bauaufsichts- und Immissionsschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven geltend zu machen.
Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 S. 5 BImSchG). Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und - soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden - bekannt zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden sollen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde gemäß § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 i. V. m. § 10 Abs. 6 BImSchG nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet der Erörterungstermin statt, werden sämtliche form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen anlässlich dieses Termins am
Mo., 24.08.2026, ab 10:00 Uhr
im Kreistagssaal des Landkreises Cuxhaven,
Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven
erörtert. Sollte die Erörterung am 24.08.2026 nicht abgeschlossen werden können, wird sie am darauffolgenden Werktag ab 10:00 Uhr am selben Ort fortgesetzt.
Der Erörterungstermin ist öffentlich und dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, sowie dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen werden auch dann erörtert, wenn der Antragsteller oder die Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu diesem Erörterungstermin nicht erscheinen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungstermin nicht behandelt.
Findet ein Erörterungstermin nicht statt, so wird dies gesondert öffentlich bekannt gemacht. Sofern die Notwendigkeit besteht, die Erörterung an einem anderen Ort oder zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen, erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Antrag (z.B. Genehmigung oder Ablehnung) gemäß § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht wird und diese öffentliche Bekanntmachung die Zustellung der Entscheidung ersetzen kann (vergl. § 10 Abs. 8 BImSchG).
| Cuxhaven, 21.05.2026 | LANDKREIS CUXHAVEN Der Landrat In Vertretung |
| Berghorn Kreisrat |